Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Handy-Gizmo

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

(1) Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von Handy-Gizmo. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

(2) Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit im Telekommunikationsmarkt zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Telekommunikationsmarkt handeln. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Handy-Gizmo sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit Eingang der Serviceanzeige bei Handy-Gizmo wird Handy-Gizmo mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt soweit kein Garantie bzw. Gewährleistungsfall vorliegt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt und von diesem schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte Handy-Gizmo den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so wird Handy-Gizmo den Kunden darüber umgehend informieren. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Service oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde mit dessen Bestätigung innerhalb von 20 Tagen (Eingang bei Handy-Gizmo ) seit Datum des Kostenvoranschlages annimmt.

(3) Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist Handy-Gizmo berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

§3 Leistungsumfang

(1) Handy-Gizmo erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- oder Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten.

(2) Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist Handy-Gizmo zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.

(3) Wird Handy-Gizmo in Garantie /Gewährleistungsfällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantie/Gewährleistungsfall vorliegt, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

§4 Kostenvoranschlag

(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der, zum Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei Handy-Gizmo, gültigen Preisliste zu vergüten.

(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
Handy-Gizmo übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so wird Handy-Gizmo den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten und ggf. einen neuen Kostenvoranschlag anfertigen.

(3) Handy-Gizmo weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.

(4) Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der in §2 Abs2 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei Handy-Gizmo ein, so wird Handy-Gizmo das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

(5) Für Reparatur-Aufträge für die Kostenvoranschläge erstellt werden müssen oder sollen wird bei nicht auszuführender Reparatur eine Kostenvoranschlagspauschale fällig. Sollten Sie den Rückversand Ihres unreparierten Gerätes wünschen, fallen außerdem Versandkosten an. Diese werden per Nachnahme direkt vom Paketdienst kassiert.

§5 Datensicherung

(1) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an Handy-Gizmo .

(2) Handy-Gizmo weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummer, Adressdaten, Logos usw.) verloren gehen können. Eine Datensicherung wird durch Handy-Gizmo nur auf ausdrücklichen Auftrag und ohne Gewährleistung oder Garantien der Hersteller durchgeführt.

(3) Wünscht der Kunde die Datensicherung durch Handy-Gizmo, hat er dies auf der Serviceanzeige zu vermerken. Auf das Sichern von Daten kann keine Garantie gegeben werden. Handy-Gizmo ist nicht verpflichtet den Kunden über Erfolg bzw. Misserfolg der Datensicherung zu unterrichten.

§6 Vergütung

Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste, dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datensicherung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Annahme des Kostenvoranschlags fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat.

§7 Erfüllungsort, Versand

(1) Der Versand erfolgt unfrei, in der Regel ab Sitz von Handy-Gizmo. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt Handy-Gizmo nach beliebigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden.

(2) Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz von Handy-Gizmo. Die Versendung durch den Kunden an Handy-Gizmo und die Versendung von Handy-Gizmo an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§8 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen erfolgen per Nachname bar, Vorkasse oder nach Wahl von Handy-Gizmo gegen Rechnung.

(2) Bei Überschreitung des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich Handy-Gizmo vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten Handy-Gizmo gegenüber sofort fällig. Handy-Gizmo ist dann berechtigt, ausstehende Reparatur- und Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurück zu treten.

§9 Pfandrecht von Handy-Gizmo , unterlassene Abholung

(1) Handy-Gizmo steht wegen der Auftragsermäßigung erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Handy-Gizmo und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von Handy-Gizmo gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird Handy-Gizmo den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird Handy-Gizmo den Verkauf des Gerätes dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf stattfinden soll.

(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist Handy-Gizmo zu einer Verwertung berechtigt. Handy-Gizmo ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von Handy-Gizmo zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 15 (3) Handy-Gizmo über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.

§10 Gewährleistung

(1) Soweit Handy-Gizmo im Rahmen der geschlossenen Vertragsverhältnisse Werkleistung erbringt, leistet Handy-Gizmo Gewährleistung auf die erbrachte Werkleistung innerhalb einer Frist von drei Monaten.

(2) Weist eine Reparaturleistung von Handy-Gizmo einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Handy-Gizmo durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Handy-Gizmo erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für verspätete Entstörung oder Mängelbeseitigung tritt nur ein, soweit der Kunde die erkennbare Störung oder den erkennbaren Mangel rechtzeitig angezeigt hat. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich an
Handy-Gizmo zu übermitteln.

(4) Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist Handy-Gizmo berechtigt, ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(5) Die Gewährleistung von Handy-Gizmo erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch einen Nichteinhalt der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes von Handy-Gizmo vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von Handy-Gizmo selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.

(6) Handy-Gizmo kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde an Handy-Gizmo die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.

(7) Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist gegenüber Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Mangelbeseitigungsversuchen vor. Im übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbestimmung gemäß § 13.

§11 Vertragliches Rücktrittsrecht

(1) Handy-Gizmo hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:

a) bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbarem Vorkommnissen, soweit diese es Handy-Gizmo nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen;

b) wenn sich die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere Antrag auf Eröffnung des Insolvenz Verfahrens gestellt wurde;

c) bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;

d) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.

(2) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden.

(3) Bei Schadensersatzansprüchen von Handy-Gizmo wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht Handy-Gizmo ein pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 25 % der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Handy-Gizmo ist es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen.

§12 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Handy-Gizmo ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.

(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Handy-Gizmo an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.

(3) Gegen Ansprüche von Handy-Gizmo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegensprüche zu. Im übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche gegen Handy-Gizmo nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§13 Haftungsbeschränkung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Handy-Gizmo auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei Unternehmern haftet Handy-Gizmo bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Handy-Gizmo zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Leistung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn Handy-Gizmo Arglist vorwerfbar ist.

§14 Datenverarbeitung

(1) Alle vom Kunden erhaltenen Daten können erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

(3) Der Kunde stimmte dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner die unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch Handy-Gizmo , wenn diese aus fehlenden Zuarbeiten ihrer Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen resultieren.

(2) Handy-Gizmo darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen bedienen. Dazu zählt auch die Durchführung von Reparaturleistungen und der damit verbundene Transport. Die vertraglichen Pflichten von Handy-Gizmo bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Handy-Gizmo sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Handy-Gizmo und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand Pinneberg.

(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Handy-Gizmo vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.